Ein Gartengerätehaus kann optisch sehr unterschiedlich sein:

Ein Gartengerätehaus wird häufig als Abstellgelegenheit für Werkzeug oder Geräte wie z.B. einen Rasenmäher genutzt. Unabhängig von der eher praktischen Nutzung sollte sich ein Gartengerätehaus aber harmonisch ins Gartenbild einfügen. Leider sind immer wieder Gartengerätehäuser zu finden, die sich auf Grund von Material oder Farbe des Hauses nicht in die natürliche Umgebung integrieren. Neben dem Aussehen des Gartengerätehauses sollte auf Größe und Abmessung des Hauses geachtet werden. Schlauchartige Häuser mit der Eingangstür an der schmalen Seite sind wenig zu empfehlen, da der Lagerraum im Inneren nur begrenzt nutzbar ist. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass eine ausreichend große Tür als Eingang zum Gartengerätehaus verbaut wurde. Nur so kann der Lagerplatz auch für große und sperrige Gegenstände genutzt werden.

Ein weiteres Thema ist die Dachart. Oftmals wird bei einem Gartengerätehaus ein Pultdach gewählt. Diese Dachform hat Vor- aber auch Nachteile. Wird eine zu hohe Dachneigung gewählt, so kann der hintere Bereich des Gartengerätehaus recht niedrig werden, was den nutzbaren Raum reduziert. Wählt man die Dachneigung zu niedrig, so kann es passieren dass zur Dacheindeckung Materialien wie Bitumenschindeln und Dachziegel nicht mehr in Frage kommen. Hier empfielt es sich, bereits in der Planungsphase, mit einem Experten zu sprechen.

In manchen Fällen wird das Gartengerätehaus auch genutzt um Fahrräder unterzustellen. Dann kommt neben einer Doppeltür auch eine extrabreite Einzeltür in Frage, da bei dieser nur ein Flügel geöffnet werden muss um mit dem Fahrrad hinein- oder herauszufahren.

Neben der grundsätzlichen Überlegung der Dachform kann bei der Planung auch erwogen werden, ein Gartengerätehaus mit Schlepp- oder Vordach auszuwählen. Ein Gartengerätehaus mit Schleppdach bietet die Möglichkeit einen zusätzlichen überdachten Bereich für Gerätschaften oder z.B. ein Holzlager zu schaffen. Ein Vordach kann genutzt werden, wenn das Gartengerätehaus nicht ausschließlich als Lagerraum genutzt werden soll, um eine Sitzgelegenheit oder einen Grill darunter zu platzieren.

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